Ina Beate Kuhls
Unsere Sprache ist in den letzten Jahren doch recht salopp geworden.
In der
Regel wissen wir ja auch, wie der Inhalt des Wortes zu deuten ist.
Schwieriger wird es für Ausländer, die sich mit der deutschen Sprache
befassen müssen.
Vor allem die juristische Bedeutung und Auslegung des gesprochen, wie geschriebenen Wortes,
kann zu einiger Verwirrung führen.
So haben berufliche Weiterbildungsveranstaltungen auch ihr Nützliches, weit über den Anlass hinaus.
Dort ist mir aufgefallen, dass wir
die Begriffe "Eigentümer" und "Besitzer" sehr synonym verwenden.
Einige Beispiele dazu:
Gerade in Ausstellungskatalogen
liest man in letzter Zeit z. B. recht häufig:
Bes. Müller, K. / Meier, R.
Die Angabe für „Besitzer“ wäre nur dann korrekt,
wenn Müller und Meier ein zusammenlebendes Paar
mit der gemeinsamen Anschrift sind und der Hund dort auch bei beiden lebt.
Es ist aber folgender
Sachverhalt damit gemeint:
K. Müller ist der Züchter des Hundes und wohnt in Dorthinaus,
R. Meier ist der Käufer, er wohnt
in Sonstewo.
K. Müller hat sich bestimmte Verfügungsrechte an dem Hund im Kaufvertrag vorbehalten.
Er ist dadurch "Miteigentümer"
geblieben.
Bei R. Meier lebt der Hund, er ist also der Besitzer.
Durch den Abschluss; des Kaufvertrages ist er auch Eigentümer,
aber eben
nicht alleiniger Eigentümer geworden.
Bei Verfügung über den Hund müssen sich die Eigentümer einigen.
Bei einer Meldung
im Katalog muss es dann richtig heißen: Eig. Müller, K. / Meier, R.
Nur wenn Eigentümer u n d Besitzer
wirklich identisch sind,
kann man auch "Besitzer" formulieren.
Insofern sind auch die seit einiger Zeit gebräuchlichen
Formulierungen der Deck- und Wurfmeldungen nicht korrekt.
Ich bin Eigentümer eines Rüden,
muss aber diesen nicht in meinem "Besitz"
haben,
insofern ist er dann nicht der "Zwingergefährte" beim Deckakt.
Von der Hündin m u s s ich
lt. Zuchtordnung
ab Deckakt immer der "Besitzer" sein,
denn die Hündin hat sich während der Trächtigkeit
und der Zeit
des Aufziehens der Welpen
immer in der Zuchtstätte beim Züchter zu befinden,
aber ich muss nicht der Eigentümer der Hündin
sein,
sondern ich kann sie z. B. auch in Zuchtmiete haben.
Besitz ist immer,
wenn man die Sache auch wirklich bei
sich, also in seinem "Besitz" hat,
man muss aber nicht das Eigentum daran haben.
Eigentum ist, wenn man über eine Sache auch
verfügen kann,
man muss sie aber nicht in seinem Besitz haben.
Nun braucht man sich auch nicht mehr den Kopf zu zermartern, wie
es manche Züchter machen,
wenn sie z. B. von 6 oder 8 Rüden "Eigentümer" sind.
Zur Beruhigung
Sie machen es wie
viele andere Züchter,
sie fahren zum Decken zum Rüdenbesitzer, nur dass sie von diesem Rüden Miteigentümer sind!!!
Alles
klaro?